Gefahrenvorbeugende Maßnahmen

Für den risikoarmen Bau und Betrieb eines Gasspeichers führt die GHG folgende Maßnahmen zur Vorbeugung durch:

  • Sachverständigenprüfungen bei der Planung, Baudurchführung, Inbetriebnahme und Abnahme neuer Anlagen
  • Regelmäßige Funktionstests von Gasdetektoren, Brandmeldeanlagen, Not-Aus-System
  • Brandschutzbegehungen durch bestellten Brandschutzbeauftragten (mindestens ein Mal pro Jahr)
  • Interne Auditierung durch bestellten Störfallbeauftragten
  • Regelmäßige Prüfungen der Anlagen durch Sachverständige (TÜV)
  • Tägliche Kontrollen der Sicherheitseinrichtungen
  • Hohlraumvermessungen
  • Regelmäßige Inspektionen und Wartungen
  • Schulungen des Personals für Betrieb, Störungen und Störfälle
  • Ständig besetzte Leitstandswarte

Überwachung von Gefährdungsindikatoren im Betrieb

Die GHG überwacht den Betrieb des Gasspeichers permanent anhand folgender Parameter:

  • Kavernenkopfdruck
  • Überwachung des Ringraums zwischen letzter zementierter Rohrtour und  Produktionsrohrstrang (Pegel der Schutzflüssigkeit)
  • Bodenvermessungen
  • Temperaturüberwachung bei den Verdichtern
  • Kontinuierliche Videoüberwachung der Betriebsanlagen und der Kavernenplätze in der Leitstelle

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