Gefahrenvorbeugende Maßnahmen
Für den risikoarmen Bau und Betrieb eines Gasspeichers führt die GHG folgende Maßnahmen zur Vorbeugung durch:
- Sachverständigenprüfungen bei der Planung, Baudurchführung, Inbetriebnahme und Abnahme neuer Anlagen
- Regelmäßige Funktionstests von Gasdetektoren, Brandmeldeanlagen, Not-Aus-System
- Brandschutzbegehungen durch bestellten Brandschutzbeauftragten (mindestens ein Mal pro Jahr)
- Interne Auditierung durch bestellten Störfallbeauftragten
- Regelmäßige Prüfungen der Anlagen durch Sachverständige (TÜV)
- Tägliche Kontrollen der Sicherheitseinrichtungen
- Hohlraumvermessungen
- Regelmäßige Inspektionen und Wartungen
- Schulungen des Personals für Betrieb, Störungen und Störfälle
- Ständig besetzte Leitstandswarte
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Überwachung von Gefährdungsindikatoren im Betrieb
Die GHG überwacht den Betrieb des Gasspeichers permanent anhand folgender Parameter:
- Kavernenkopfdruck
- Überwachung des Ringraums zwischen letzter zementierter Rohrtour und Produktionsrohrstrang (Pegel der Schutzflüssigkeit)
- Bodenvermessungen
- Temperaturüberwachung bei den Verdichtern
- Kontinuierliche Videoüberwachung der Betriebsanlagen und der Kavernenplätze in der Leitstelle